Aktiveninfo zum Nennungsschluss für den Renntag in Wels am Montag, 8. Juni 2020
Es wird darauf hingewiesen, bei der Nennung am Montag Folgendes zu beachten: Es müssen bei der Nennung der Pferde auch die Namen jener Personen angegeben werden, die zur Abwicklung des Rennbetriebes unbedingt benötigt werden. Für diese Personen wird vom Welser Trabrennverein eine Ausweisbestätigung vorbereitet, die bei der Einfahrt ins Stallgelände ausgehändigt wird. Die Einfahrt mit dem Pferdetransporter ist nur auf der Westseite (Stadel) möglich.
Der Aufenthalt im Stallgelände ist nur ausschließlich diesen Personen mit dem gültigen Ausweis gestattet.