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Eröffnung der Welser Trabersaison mit Publikum

Jetzt darf auch wieder das Publikum die Rennen auf der Welser Trabrennbahn besuchen unter dem Nachweis der 3 G –Regeln (beim Publikumseingang): Getestet – Geimpft – Genesen.

Weiters müssen zurzeit die üblichen Regeln wie FFP2-Maskenpflicht und 2m Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Dies gilt ausschließlich für den weitläufigen Publikums- und Tribünenbereich.



Für den Bereich der Gastronomie mit Gastgarten im Publikumsbereich besteht die besondere Regelung, welche für Gasthausbesuche verordnet wurde. Dementsprechende Hinweise stehen dem Gastronomiebesucher schriftlich vor Ort zur Verfügung bzw. kann man sich beim Gastro-Covid-Beauftragten direkt informieren.


Das Datenerhebungsblatt für die Zutrittsgenehmigung und Contact Tracing können Sie sich auf der HP des Welser Trabrennvereins unter „Aktuelles“ herunterladen.


 


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